Kammeroper Köln – Musiktheater e.V.
Vitalisstrasse 310A
50829 Köln

Vertreten durch die Vorstandsvorsitzende: Inga Hilsberg

Telefon:
 0221 – 24 36 12
E-Mail: info@kammeroper-koeln.de
Eintragung im Vereinsregister Registergericht Köln
Registernummer: 12574


Haftungsausschluss:

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kammeroper Köln – Musiktheater e.V.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Unseren Angeboten liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde:

ALS TOURNEETHEATER:

Präambel
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen wurden erstellt, um dem Geschäftspartner die notwendige Klarheit über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Abwicklung der Terminierung und des Vertragsabschlusses zu verschaffen und Missverständnisse im Vorfelde zu verhindern. Unabhängig davon bleibt das gegenseitige Vertrauen die wesentliche Voraussetzung für die Zusammenarbeit.

Der Geschäftspartner versichert der KAMMEROPER KÖLN – Musiktheater e.V. (nachfolgend nur KAMMEROPER), dass er befugt ist, im Namen der von ihm vertretenen Institution (Stadtverwaltung, Kulturverein, etc.) oder Firma verbindliche Terminabsprachen bzw. Gastspielvereinbarungen zu treffen. Soweit hierzu die Zustimmung anderer Personen oder Gremien notwendig ist (z.B. Kulturausschuss, Ratsversammlung, Geschäftsführung), wird er diese vor einer entsprechenden Vereinbarung einholen. Die KAMMEROPER wird durch die Vereinsvorsitzende vertreten.

Das Honorar umfasst die im Angebot enthaltenen Leistungen und wird am Tage der Veranstaltung ohne Abzug entsprechend der vereinbarten Zahlungsmodalitäten fällig. Abzüge oder Kosten, die bei Überweisung bzw. Auslandsanweisungen anfallen, gehen zu Lasten des Geschäftspartners.

Terminreservierungen nimmt die KAMMEROPER als Vormerkung vor. Sie stellen eine reine Absichtserklärung dar und dienen der Klärung etwaiger anderer Voraussetzungen für die Durchführung eines Gastspiels (z.B. der Zustimmung durch entsprechende Personen oder Gremien) und sind sowohl für den Geschäftspartner als auch für die KAMMMEROPER unverbindlich.

Mit einer Terminvereinbarung bzw. der definitiven Bestätigung eines vorher als unverbindlich reservierten Termins kommt auf der Grundlage des vorliegenden Angebots zu den darin genannten Bedingungen ein Gastspielvertrag zustande.

Die KAMMEROPER verpflichtet sich, hierbei die vereinbarte Veranstaltung zum festgelegten Termin und zu der vom Geschäftspartner benannten Uhrzeit durchzuführen. Ist keine andere Uhrzeit ausdrücklich vereinbart worden, gilt 20.00 Uhr als Veranstaltungsbeginn. Der Aufbau und die technische Einrichtung finden am gleichen Tage statt, der Abbau grundsätzlich im Anschluss an die Veranstaltung. Die zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen technischen und personellen Rahmenbedingungen werden in einer entsprechenden Bühnenanweisung festgelegt, die dem Geschäftspartner rechtzeitig zugestellt wird.

Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die Durchführung der vereinbarten Veranstaltung vorzubereiten und zu ermöglichen. Die Kosten für die Gestellung der erforderlichen Räumlichkeiten, der technischen, personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen gehen zu seinen Lasten. Er trägt das vereinbarte Honorar sowie die Nebenkosten.

Die KAMMEROPER bietet dem Geschäftspartner zu einem späteren Zeitpunkt die Unterzeichnung eines formellen Vertrags an, ohne dass hierdurch die bestehende rechtswirksame Vereinbarung in Frage gestellt, aufgehoben oder abgeändert wird. Der Vertrag in der Schriftform hat ausschließlich deklaratorische Bedeutung.

Nebenabsprachen haben nur Gültigkeit bzw. sind für die KAMMEROPER nur bindend, soweit sie zum Zeitpunkt der verbindlichen Terminvereinbarung bekanntgegeben und abgesprochen wurden.

Die Nebenkosten der Gastspielvereinbarung (Tantiemen, GEMA, AKM, SUISA, BUMA, Bayerische Versicherungskammer etc.) werden vom Geschäftspartner getragen, soweit diese Kosten auf der Grundlage des vorliegenden Angebots nicht bereits ausdrücklich als im Honorar enthalten ausgewiesen sind. Ebenso gehen bei Vertragsabschlüssen mit ausländischen Geschäftspartner alle örtlichen Steuern und Sozialabgaben sowie anfallende Gebühren für Auftritts- und Durchführungsbewilligungen zu seinen Lasten.

Der Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung.

Der Gerichtsstand ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – Köln. Der Geschäftsbeziehung wird deutsches Recht unterstellt. Sollten sich Teile der Geschäftsbedingungen als rechtsunwirksam erweisen, werden diese durch sinnentsprechende, rechtskonforme Abschnitte ersetzt. Die Wirksamkeit der übrigen Teile bleiben hiervon unberührt.

ALS VERANSTALTER:

1. EINTRITTSPREISE 

Erwachsene zahlen den vollen Eintrittspreis. Der ermäßigte Preis gilt für Kinder, Jugendliche sowie alle noch in Ausbildung befindlichen Erwachsenen (Schüler, Studenten bis 30 Jahre, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende) sowie Schwerbehinderte ab 50 % Behinderung und Inhaber des KölnPass. Sofern die Erfordernis einer Begleitung nachgewiesen wird, erhält auch die Begleitperson eines Schwerbehinderten ermäßigten Eintritt. Die Ermäßigungsberechtigung ist dem Einlasspersonal auf Nachfrage nachzuweisen.   

2. KARTENRESERVIERUNG UND KAUF 

Karten für alle Veranstaltungen können ab 2 Tage vor der Vorstellung telefonisch oder online reserviert werden. Reservierte Karten müssen spätestens am Tag der Vorstellung bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden. Die Theaterkasse öffnet jeweils eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. 

Reservierte Karten, die ab 7 Tage vor der Vorstellung reserviert wurden, sind verbindlich und müssen bezahlt werden. 

Um den Schaden und den Aufwand für alle Beteiligten zu reduzieren, werden reservierte und noch nicht abgeholte Karten ab 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung zurück in den freien Verkauf gegeben.  

3. KARTENVORVERKAUF 

Karten für alle Vorstellungen können Sie persönlich oder telefonsich im Vorverkaufsbüro des Kammeroper erwerben.  

Karten (außer für die Schulvorstellungen und Silvester) können Sie zudem auch online erwerben, indem Sie in der Terminübersicht auf unserer Homepage den TICKETS-Button klicken. Dort können Sie Ihre Kategorie wählen und erhalten Ihre Karten online.   

Karten (außer für Schulvorstellungen und Silvester) erhalten Sie auch bei allen Kölnticket-Vorverkaufsstellen sowie bei vielen weiteren Vorverkaufsstellen in der Region und NRW. 

Bitte beachten Sie, dass bei der Kammeroper reservierte Karten NICHT an den externen Vorverkaufsstellen abgeholt werden können. 

4. LEISTUNGSSTÖRUNGEN / ERSTATTUNG VON EINTRITTSGELDERN  

Gekaufte Karten können nicht mehr umgetauscht oder zurückgegeben werden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Karten direkt bei der Kammeroper, online oder bei einer der Vorverkaufsstellen erwerben.  

Besetzungsänderungen sind oft auch kurzfristig erforderlich und begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises. 


Eine kurzfristige Spielplanänderung begründet keine Rücknahme der Karten. 

Bei Absage einer Vorstellung werden die Eintrittskarten gegen Erstattung des Kartenpreises der jeweiligen Eintrittskarte zurückgenommen bzw. für andere Vorstellungen umgetauscht. Bei an Vorverkaufsstellen erworbene Karten wird nur der Eintrittspreis erstattet, aber nicht die durch den Vorverkauf erhobenen Gebühren.

Bei Absagen durch höhere Gewalt (z.B. behördliche Anordnung) entsteht kein Anspruch auf Erstattung. Sollte doch eine Erstattung erfolgen, wird nur der Kartenpreis, abzüglich der Gebühren für Vorverkauf, Vorverkaufsstelle, Systemgebühren etc., erstattet.

Im Falle der Absage oder des Abbruchs einer Vorstellung sind über die Erstattung des Eintrittspreises hinaus gehende Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. 

5. VERLUST DER EINTRITTSKARTE 

Verlorene Eintrittskarten werden ausnahmsweise erstattet, wenn der Besucher durch Angabe aller relevanten Umstände glaubhaft machen kann, dass er eine Karte gekauft hat. 

6. VERSPÄTETE ANKUNFT AM THEATER 
Besucher, die nach Vorstellungsbeginn am Theater eintreffen, haben keinen Anspruch auf Zutritt zur Vorstellung. Die Kammeroper bemüht sich, zu spät kommende Besucher nachträglich einzulassen, sofern das ohne die Störung des Publikums möglich ist. Ob und wann ein Nacheinlass möglich ist, entscheidet das Theaterpersonal in Abhängigkeit von dem gespielten Stück und von der Verfügbarkeit gut erreichbarer Sitzplätze.  

7. GESCHENKGUTSCHEINE  

Geschenkgutscheine für die Kammeroper können nur für eigene Veranstaltungen der Kammeroper eingelöst werden – eine Auszahlung erfolgt nicht. Geschenkgutscheine können nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden. Geschenkgutscheine sind 36 Monate ab Ausstellung gültig. 

Die Tages / Abendkasse öffnet immer 1 Std. vor Vorstellung.

Kammeroper Köln – Musiktheater e.V.

www.kammeroper-koeln.de

info@kammeroper-koeln.de

Stand: 01. August 2021